Residenzpflicht

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    Begriff aus dem Beamtenrecht: Verpflichtung des Beamten, am Dienstort oder nur innerhalb einer bestimmten Entfernung vom Dienstort zu wohnen. Die Residenzpflicht des Rechtsanwaltes besteht darin, dass er innerhalb des Oberlandesgerichtsbezirkes, in dem er zugelassen ist, seinen Wohnsitz nehmen und an dem Ort des Gerichtes, bei dem er zugelassen ist, seine Kanzlei einrichten muss (vgl. §§ 27, 29 Bundesrechtsanwaltsordung, BRAO).