Replik

    Aus WISSEN-digital.de

    (lateinisch: replicare, "entfalten, wieder aufrollen")

    1. Entgegnung, Erwiderung.
    1. Wiederholung eines Kunstwerks durch den Künstler selbst (keine Kopie von anderer Hand). Unterscheidet sich die Replik von der Vorlage wesentlich, spricht man von der zweiten, dritten usw. Fassung.
    1. in Zivilprozessen die Erwiderung des Klägers auf eine Einwendung des Beklagten, indem er neue Tatsachen hervorbringt, welche die Wirkung der Einredetatsachen entkräften können.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.