Rentenschuld
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nach deutschem Recht ein Grundpfand zur Sicherung einer regelmäßigen Rentenzahlung; beruht auf einem Vertrag zwischen Gläubiger und Grundeigentümer durch Eintragung ins Grundbuch; es muss eine Ablösesumme bestimmt werden, durch deren Zahlung der Eigentümer die Rente ablösen kann.
Kalenderblatt - 25. April
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1945 | Beginn der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen. |