Rente

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    1. festes, regelmäßiges Einkommen aus angelegtem Kapitalvermögen oder auf Grund eines Rechtes, z.B. von einem Grundstück, Staatspapieren, Obligationen.
    1. fortlaufende, vertragsgemäße Geldbezüge auf Grund vorausgegangener Einzahlungen in eine Versicherung (z.B. gesetzliche Rentenversicherung, Unfallversicherung oder private Lebensversicherung).
    1. Volkswirtschaftslehre: In der Volkswirtschaftlichen Theorie versteht man unter Rente ein Einkommen, das einem zusätzlich zugute kommt (z.B. Einkommen aus einem Vermögen, das nicht mit Arbeitsleistung verbunden ist). Die so genannte Konsumentenrente ist der Differenzbetrag zwischen dem Preis, den der Konsument bereit wäre zu zahlen, und dem Preis, den er tatsächlich zahlen muss (wenn dieser Preis niedriger ist). Umgekehrt bezeichnet die Produzentenrente den Differenzbetrag zwischen dem niedrigsten Preis, für den ein Anbieter gerade noch verkaufen würde, und dem Preis, den er tatsächlich erzielen kann (so lange dieser Preis höher ist).

    Kalenderblatt - 20. April

    1844 Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck.
    1916 Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe.
    1998 Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf.