Religionsgemeinschaften

    Aus WISSEN-digital.de

    auch: Religionsgesellschaften;

    Vereinigung von Angehörigen gleicher oder verwandter Glaubensbekenntnisse zur gemeinsamen Ausübung der Religion.

    Religionsgemeinschaften genießen in der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 140 GG das Recht auf Selbstverwaltung und auf Erhebung von Steuern gemäß der Landesgesetze.

    Kalenderblatt - 20. April

    1844 Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck.
    1916 Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe.
    1998 Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf.