Religionsgemeinschaften
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auch: Religionsgesellschaften;
Vereinigung von Angehörigen gleicher oder verwandter Glaubensbekenntnisse zur gemeinsamen Ausübung der Religion.
Religionsgemeinschaften genießen in der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 140 GG das Recht auf Selbstverwaltung und auf Erhebung von Steuern gemäß der Landesgesetze.
Kalenderblatt - 20. April
1844 | Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck. |
1916 | Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe. |
1998 | Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf. |