Reichsverweser

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    1. 1848/49 wurde als vorläufig höchstes Organ des geplanten parlamentarischen Verfassungsstaates Erzherzog Johann von Österreich von der Versammlung in der Frankfurter Paulskirche zum Verweser des Reiches gewählt, besaß aber keine tatsächliche Macht und legte nach Auflösung der Paulskirchenversammlung im Dezember 1849 sein Amt nieder.
    2. Reichsvikar, Verwalter der Regierungsgeschäfte an Stelle eines noch zu wählenden oder einzusetzenden Herrschers (bis 1806). Im alten deutschen Reich ursprünglich der Pfalzgraf von Lothringen (oft auch nahe Angehörige des Herrscherhauses), führte während eines Interregnums, bei Thronvakanz, Minderjährigkeit oder längerer Abwesenheit des Kaisers vom Reich die Regierungsgeschäfte. Seit der Goldenen Bulle 1356 der Pfalzgraf bei Rhein für die rheinischen, schwäbischen und im Bereich des fränkischen Rechts liegenden Reichsteile und der Herzog von Sachsen für die Länder mit sächsischem Recht.