Reichsstände
Aus WISSEN-digital.de
im alten Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation bis 1806 die reichsunmittelbarenStände, die das verbriefte Recht auf Sitz und Stimme im Reichstag besaßen, wobei Reichsunmittelbarkeit nicht in jedem Falle Reichsstandschaft bedeutete. Mitglieder der geistlichen Reichsstände waren die Kurfürsten von Mainz, Köln, Trier (geistliche Kurfürsten), Erzbischöfe, Bischöfe, die Meister der Ritterorden (Johanniter und Deutschmeister) und die Äbte der reichsfreien Klöster; weltliche Reichsstände daneben - wenige - reichsfreie Bauern (Leutkirch, Schwarzwald), die weltlichen Kurfürsten, die Landesherren, die mit der Reichsstandschaft begabten Grafen und Freiherren und die Reichsstädte.
Die Reichsstände stellten die Truppen für das Reichsheer und brachten die Reichssteuern auf.
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