Reichsregierung

    Aus WISSEN-digital.de

    1. Deutsches Kaiserreich (1871-1918): Die Reichsregierung bestand aus einer einzigen Person, dem Reichskanzler; an der Spitze der Ministerien (Reichsämter) standen Staatssekretäre. Der Kaiser ernannte den Reichskanzler, der dem Reichstag und dem Bundesrat gegenüber keine Verantwortung hatte. Er bedurfte nur der parlamentarischen Zustimmung zum Erlass von Gesetzen.

    2. Weimarer Republik (1919-1945): oberstes Exekutivorgan des Deutschen Reiches; die Reichsregierung setzte sich aus dem Reichskanzler und den Reichsministern zusammen, die vom Reichspräsidenten ernannt wurden. Den Vorsitz der Regierung besaß der Reichskanzler, der mit Richtlinienkompetenz ausgestattet war. Die Reichsregierungen waren auf Grund der instabilen Mehrheitsverhältnisse schwach und meist von kurzer Dauer. Nach dem Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 konnte die Reichsregierung auch Gesetze erlassen, verlor aber immer weiter an Bedeutung und tagte 1938 zum letzten Mal.

    Kalenderblatt - 20. April

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