Reichspräsident

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    direkt gewähltes Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches nach der Weimarer Verfassung mit weit reichenden Exekutivbefugnissen (siehe auch Weimarer Republik). Der Reichspräsident war oberster Befehlshaber der Reichswehr, ernannte und entließ den Reichskanzler, konnte den Reichstag auflösen sowie selbstständig einen Volksentscheid herbeiführen. Des Weiteren konnte er in Notzeiten unabhängig vom Parlament regieren durch die so genannten Notverordnungen (Art. 48 Abs. 2 der Weimarer Verfassung) und selbst Grundrechte suspendieren. Der Reichspräsident war verfassungsgemäß vom Volk auf sieben Jahre direkt zu wählen (Friedrich Ebert wurde allerdings von der Nationalversammlung gewählt). Nach dem Tod Hindenburgs, der von 1925 bis 1934 Reichspräsident war, übernahm Adolf Hitler im August 1934 als "Führer und Reichskanzler" auch die Funktion des Reichspräsidenten, die Exekutive war damit "gleichgeschaltet".

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