Reichskanzler
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1. bis 1806: Bezeichnung für den Erzbischof von Mainz, den Erzkanzler des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation.
- im Kaiserreich 1871 bis 1918: höchster Reichsbeamter; vom Kaiser ernannt und nur diesem und nicht dem Parlament verantwortlich; hatte die Aufgabe der Gegenzeichnung der kaiserlichen Regierungsakten; zu Beginn von starkem politischem Gewicht; unter der Regentschaft Wilhelms II. weniger einflussreich. Erster Reichskanzler: Otto Fürst von Bismarck; Letzter Reichskanzler des Kaiserreichs: Prinz Max von Baden.
2. in der Weimarer Republik 1919 bis 1933: Leiter der Reichsregierung; ernannt vom Reichspräsidenten; damit weniger in Abhängigkeit vom Parlament (eine der größten Schwächen der ersten republikanischen Verfassung auf deutschem Boden).
- im Dritten Reich noch bis 1934 (endgültiger Verfassungsbruch durch die Vereinigung des Regierungschefs und des Staatsoberhauptes in einer Person durch Adolf Hitler nach dem Tod Hindenburgs) als Bezeichnung gebräuchlich.
Kalenderblatt - 18. September
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1848 | In Frankfurt kommt es aus Enttäuschung über die nationale Ohnmacht nach dem Friedensvertrag von Malmö zu verlustreichen Straßenkämpfen. |
1851 | Die erste Nummer der "New York Times" erscheint – heute eine der berühmtesten Zeitungen der Welt mit einer Auflage von etwa einer Million pro Tag (Stand: 1999). |