die Acht, die sich auf das Gebiet des gesamten Deutschen Reiches erstreckte. Nach dreimaliger Ladung vor Gericht wurde die einfache Acht über den Friedensbrecher verhängt. Die nächste Strafe war die Reichsacht. Nach Jahr und Tag wandelte sich die Reichsacht zur unlösbaren Oberacht, so dass er friedlos wurde und von jedermann getötet werden konnte. Die Reichsacht war so in erster Linie prozessuales Zwangsmittel; konnte nach Gründung des Reichskammergerichts (1495) nur vom Kaiser ausgesprochen werden.