Rechtsverordnung

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    Abk.: RVO;

    durch eine staatliche Behörde wie die Landes- oder Bundesregierung erlassene rechtsförmliche Anordnung, deren Gültigkeit auf einer gesetzlichen Ermächtigung dieser Behörde beruht. Die Rechtsverordnung regelt Einzelheiten der Gesetze und dient ihrer praktischen Anwendung. Unterschieden werden muss zwischen Rechtsverordnungen und Notverordnungen, die an Stelle von Gesetzen erlassen werden.