Rechtsprechende Gewalt

    Aus WISSEN-digital.de

    auch: Judikative (von lateinisch: iudicare, "Recht sprechen");

    neben der vollziehenden Gewalt (Exekutive) und der gesetzgebenden Gewalt (Legislative) nach dem Prinzip der Gewaltenteilung eine der drei Gewalten in demokratisch verfassten Staaten. Sie ist in der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 20 des Grundgesetzes in Form einer vom Staat unabhängigen, nur an Gesetz und Recht gebundenen Gerichtsbarkeit organisiert, deren oberstes Organ das Bundesverfassungsgericht ist. Nachgeordnet sind die Bundes- und Landesgerichte (siehe Amts-, Land- und Oberlandesgericht) sowie alle übrigen Spezialgerichte. Nach den Prinzipien des Grundgesetzes haben die Gerichte Recht und Gesetz zu beachten und allgemeine Rechtsgrundsätze durch eigene Interpretation zu konkretisieren, um damit das Gesetzesrecht zu ergänzen.