Rechtspfleger

    Aus WISSEN-digital.de

    mit sachlicher Unabhängigkeit ausgestatteter Justizbeamter (des gehobenen Dienstes), dem vor allem eine Reihe von Geschäften der freiwilligen Gerichtsbarkeit zur eigenständigen Erledigung übertragen ist (z.B. Vormundschafts- und Nachlasssachen, Grundbuchsachen, Registersachen).