Rechtsordnung
Aus WISSEN-digital.de
Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die das Verhältnis einer Gruppe von Individuen zueinander oder zu den übergeordneten Hoheitsträgern oder zwischen diesen regelt (siehe Recht).
Gebote verpflichten die Bürger zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen (z.B. nach Abschluss eines Kaufvertrages Geld und Ware zu übereignen, ferner Straftaten zu vermeiden, im Prozess als Zeuge auszusagen, Steuern zu bezahlen u.a.). Zugleich gewährt die Rechtsordnung damit in den meisten Fällen einem Anderen ein subjektives Recht (dem Käufer: auf Übereignung der Sache, dem Verkäufer: auf Übereignung des Geldes).
Die Rechtsordnung ist zu unterscheiden von Moral und Sittengesetz. Sie beruht auf dem Willen der Rechtsgemeinschaft, gilt jedoch im Prinzip unabhängig vom Einzelnen. Sie offenbart sich in geschriebenen Rechtssätzen und ungeschriebenem Gewohnheitsrecht. Inhaltlich gliedert sich die moderne Rechtsordnung in die zwei großen Gebiete des Privatrechts und des öffentlichen Rechts.
Kalenderblatt - 14. Mai
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| 1643 | Ludwig XIV., der spätere Sonnenkönig, wird im zarten Alter von vier Jahren gekrönt, tritt aber erst am 10. März 1661 die Alleinregierung an. |
| 1948 | Gründung Israels. |
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