Rechtsgeschäft

    Aus WISSEN-digital.de

    Tatbestand, der aus mindestens einer Willenserklärung, oft auch aus weiteren Elementen besteht und dadurch eine gewollte Rechtsfolge herbeigeführt wird; Begründung, Aufhebung oder Abänderung eines Rechtsverhältnisses.

    Einseitige Rechtsgeschäfte (z.B. Testamentserrichtung, Kündigungserklärung) enthalten die Willenserklärung nur einer Person; mehrseitige Rechtsgeschäfte (z.B. Verträge, Beschlüsse) enthalten die Willenserklärungen mehrerer (mindestens zweier) Personen. In den Grundzügen geregelt in §§ 104 ff. Bürgerliches Gesetzbuch.

    Kalenderblatt - 24. April

    1884 Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat .
    1926 Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt.
    1947 Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte.