Rechtsgeschichte

    Aus WISSEN-digital.de

    Die Rechtsgeschichte hat als wissenschaftlicher Ansatz Überschneidungen sowohl mit der Geschichte als auch mit der Rechtswissenschaft. Als Wissenschaftsdiziplin wird sie der Rechtwissenschaft zugeordnet. Sie beschäftigt sich mit historischen Rechtssystemen, und versucht zu klären, unter welchen sozialen, wirtschaftlichen und politischen Vorraussetzungen sich bestimmte Rechtssätze bilden und entwickeln konnten. Daraus versucht sie Ansätze für aktuelle oder zukünftige Rechtsentwicklungen zu ziehen. Ihre Erkenntnisse sind sowohl für die Geschichts- als auch für die Rechtwissenschaft von Bedeutung.

    Einteilung und Aufgaben

    Die abendländische Rechtsgeschichte wird in drei Bereiche gegliedert: das germanische Recht, das römische Recht und das kanonische Recht.

    Eine wichtige Aufgabe ist die Edition historischer schriftlicher Rechtsquellen, wie z.B. germanischer Stammesrechte, der römischen und kanonischen Rechtssammlungen und der mittelalterlichen Aufzeichnungen des Gewohnheitsrechts (Weistümer).

    Arbeitsgebiete sind das Privatrecht, das Strafrecht, die Rechtsprechung und die Rechtsphilosophie. Darüber hinaus beschäftigt sie sich auch mit der Geschichte des Verfassungsrechts.

    Die Rechtsgeschichte orientierte und orientiert sich bis heute hauptsächlich an den normativen Rechtsquellen und arbeitet mit klaren juristischen Begriffen, was immer wieder zu Spannungen mit der Geschichtswissenschaft führte, weil dieser Ansatz der wesentlich komplexeren Lebensrealität vergangener Zeiten schwer gerecht wird. Sie schildert einen erwünschten Idealzustand, während die Geschichtswissenschaft dem mit der Verfassungsgeschichte einen bewusst historischen Ansatz entgegenstellt.

    Geschichte

    Die Rechtsgeschichte als Disziplin entwickelte sich erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts.

    Die von F.K. von Savigny und K.F. Eichhorn begründete Historische Rechtsschule führte streng wissenschaftliche Methoden ein und betonte die Bedeutung historischer Rechtsquellen, vor allem des Römischen Rechts, aber auch der germanischen Volksrechte. Aus diesem Ansatz heraus entwickelte sich die Rechtgeschichte als eigene wissenschaftliche Disziplin im Rahmen der Rechtswissenschaft.