Rechtsbehelfsbelehrung

    Aus WISSEN-digital.de

    im Verwaltungsrecht die pflichtgemäße Aufklärung des Betroffenen eines Verwaltungsakts durch die Behörden über die Reaktionsmöglichkeiten (z.B. Widerspruch), die ihm von rechts wegen offen stehen; ebenso Bezeichnung für die pflichtgemäße Aufklärung eines in Haft Genommenen über Haftbeschwerde, Antrag auf Haftprüfung belehrt werden, nach Einstellung des Verfahrens über Beschwerde und eventuell Klageerzwingungsverfahren.