Rechtliches Gehör
Aus WISSEN-digital.de
Verfahrensgrundsatz und Verfassungsgrundrecht (Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz); Anspruch eines Beteiligten zur Stellungnahme vor Gericht in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht. Einer gerichtlichen Entscheidung dürfen also nur solche Tatsachen zugrunde gelegt werden, zu denen der materiell Betroffene hat Stellung nehmen können.
Kalenderblatt - 20. April
1844 | Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck. |
1916 | Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe. |
1998 | Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf. |