Ratifikation

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    (lateinisch) auch: Ratifizierung;

    Völkerrechtsverträge müssen in der Regel nach Unterzeichnung durch Regierungsvertreter von den Gesetzgebungsorganen der Vertragsstaaten genehmigt (ratifiziert) werden, bevor sie in Kraft treten können. Bei multilateralen Verträgen ist häufig eine Ratifikationsklausel vorgesehen, wonach der Vertrag auch für die ratifizierenden Staaten erst in Kraft tritt, wenn eine Mindestzahl von Staaten die Ratifikationsurkunden hinterlegt hat.