Raster

    Aus WISSEN-digital.de

    1. Ein System aus sich kreuzenden Linien, die zur Bestimmung von Koordinaten dienen können.
    1. Ein Muster, das durch sich kreuzende Linien, die eine Fläche gleichmäßig bedecken, gebildet wird. Dieses Raster dient der digitalen Zerlegung oder dem Zusammensetzen eines Bildes.

    Das Bildraster eines Fernseh- oder Monitorbildes (Monitor) setzt sich aus einem Muster von Abtastlinien, den Zeilen, zusammen. Die Fläche des Fernseh- bzw. Monitorbildes wird damit gleichmäßig bedeckt. Das Raster besteht dabei aus einer bestimmten Anzahl helligkeitsmodulierter Zeilen. Bei der 625-Zeilen-Norm mit Zeilensprungverfahren wird ein vollständiges Bild in zwei Teilraster zu je 312,5 Zeilen zerlegt bzw. zusammengesetzt. Die zwei Teilraster werden dabei ineinander geschrieben.

    1. Die Anordnung von Funkfrequenzen in einem begrenzten Frequenzbereich wird als Frequenzraster, Radiofrequenzraster oder kurz als Raster bezeichnet. Die Abstände zwischen den einzelnen Frequenzen - die Rasterabstände - müssen einen bestimmten Mindestabstand haben, damit gegenseitige Störbeeinflussungen ausgeschlossen werden können.
    1. Das bei gedruckten Schaltungen als gedachtes Netz zweier sich schneidender Scharen von Parallelen gleichen Abstandes existierende Linienmuster wird als Grundraster oder kurz als Raster bezeichnet. In den Schnittpunkten der parallelen Linien liegen die Löcher für die Befestigung der Bauelemente. Der Abstand zweier benachbarter Linien gilt als Grundrastermaß. Aus diesem Maß lassen sich alle weiteren erforderlichen Angaben, wie Lage der Bohrungen und Befestigungspunkte, ableiten.
    1. In der Druck- und Reproduktionstechnik regelmäßig angeordnete Punkte, Linien, Flächen oder unregelmäßiges Korn (Struktur zur Wasserführung auf der Offset-Druckplatte; Offsetdruck), die sich auf einer Folie oder Glasplatte befinden und zur Zerlegung der Tonwerte von Halbtonvorlagen in verschieden große, druckfähige Bildelemente dienen.

    Kalenderblatt - 23. April

    1980 Im so genannten zweiten Kohle-Strom-Vertrag verpflichten sich die deutschen Stromversorger zur Abnahme der heimischen Steinkohle. Ziel der Vereinbarung ist neben dem Verzicht auf überflüssige Importe die Sicherung von 100 000 Arbeitsplätzen.
    1990 Karl-Marx-Stadt erhält wieder den Namen Chemnitz. Anlass dazu gab eine Bürgerbefragung, bei der 76 % der Einwohner dafür stimmten.
    1998 Internationale Fluggesellschaften dürfen künftig Nordkorea überfliegen.