Rabatt

    Aus WISSEN-digital.de

    (lateinisch)

    Preisnachlass; der Rabatt ist oft in Prozenten des Preises ausgedrückt und wird teilweise als eine Art Prämie gewährt.

    Mit Wirkung vom 25. Juli 2001 wurden das Rabattgesetz von 1933 und die so genannte Zugabeverordnung abgeschafft. Die Obergrenzen für Preisnachlässe und andere Kundenvergünstigungen fielen weg, d.h. die Preise dürfen von Fall zu Fall frei ausgehandelt werden.

    Im Rabattgesetz von 1933 waren folgende Rabattarten geregelt:

    Mengenrabatt: für den Bezug größerer Mengen eines Produktes, sofern handelsüblich.

    Barzahlungsrabatt (Skonto): für sofortige Barzahlung, maximal 3 %.

    Treuerabatt: für den ausschließlichen Bezug bei einem Lieferanten.

    Sonderrabatt: für Großabnehmer oder Werksangehörige.