Quellensteuer

    Aus WISSEN-digital.de

    Steuer, die nicht vom Empfänger der betreffenden Einkünfte bezahlt, sondern vom Auszahler einbehalten wird, z.B. die Lohnsteuer, die Kapitalertragssteuer bei Aktien und bei Zinsen auf Sparkonten.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.