Provinzialstände

    Aus WISSEN-digital.de

    1. Preußische Provinzialstände: von Friedrich Wilhelm III. 1823 einberufen. Entsprachen in keiner Weise der Forderung des Volkes nach Vertretung in den Provinzen, tagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit und bildeten nur die Vertretung weniger bevorrechteter Stände; 1847 zum Vereinigten Landtag nach Berlin einberufen.
    2. Frankreich: ab dem 14. Jh. ständische Vertretungskörperschaften der Provinzen, aufgelöst in der Ära des Absolutismus.

    Kalenderblatt - 20. April

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