Propyläen

    Aus WISSEN-digital.de

    (griechisch)


    1. Bezeichnung für eine Tür zum Heiligtum, durch Mauern mit Überdachung geschützt, oder als Durchgangshalle mit Säulenfronten und Türwand; auch im profanen Bereich verwendet; z.B. Propyläen der Akropolis von Athen (438-432 v.Chr. von Mnesikles erbaut).
    2. Titel einer Zeitschrift.

    Kalenderblatt - 23. April

    1980 Im so genannten zweiten Kohle-Strom-Vertrag verpflichten sich die deutschen Stromversorger zur Abnahme der heimischen Steinkohle. Ziel der Vereinbarung ist neben dem Verzicht auf überflüssige Importe die Sicherung von 100 000 Arbeitsplätzen.
    1990 Karl-Marx-Stadt erhält wieder den Namen Chemnitz. Anlass dazu gab eine Bürgerbefragung, bei der 76 % der Einwohner dafür stimmten.
    1998 Internationale Fluggesellschaften dürfen künftig Nordkorea überfliegen.