Privatrecht

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    auch: Zivilrecht;

    Teil der Rechtsordnung, der nach den Prinzipien der Gleichordnung und Privatautonomie (Vertragsfreiheit) die Rechtsbeziehungen zwischen Bürgern, privatrechtlichen Verbänden und Gesellschaften (natürlichen und juristischen Personen) regelt, im Gegensatz zum Öffentlichen Recht. Das Privatrecht umfasst vor allem Bürgerliches Recht, Handelsrecht und bestimmte Teile des Arbeitsrechts. Daneben gehören dazu auch GmbH-Recht, Genossenschaftsrecht, Urheberrecht, Wertpapier-, Wechsel- und Scheckrecht. Die Rechtsverhältnisse des Privatrechts werden durch Willenserklärungen, in der Hauptsache durch Verträge, begründet.

    Kalenderblatt - 24. April

    1884 Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat .
    1926 Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt.
    1947 Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte.