Preußisches Allgemeines Landrecht

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    eigentlich: Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten, ALR;

    1794 in Kraft getretenes Reformwerk, das rund 20 000 Paragrafen umfasste; trotz des Einflusses der Aufklärung blieb das Werk wesentlich den Prinzipien des Ständestaates verbunden; in weiten Teilen Preußens bis 1899 gültig. Es entstand nach einem Auftrag Friedrich des Großen und ordnete das Privatrecht, das Handelsrecht, das materielle Strafrecht und Teile des Verwaltungsrechts.