Patent

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    1. ein gewerbliches Schutzrecht, das einem Erfinder oder dessen Rechtsnachfolger vom deutschen Patentamt erteilt wird; es ist auf 20 Jahre beschränkt (vgl. § 16 Patentgesetz) und berechtigt den Inhaber als Einzigen, den Gegenstand seiner Erfindung herzustellen, zu vertreiben und gegebenenfalls eine Lizenz darauf zu erteilen (vgl. § 9 ff. PatG).
    1. eine Urkunde bei der Erlangung eines Berufsgrads, unter anderem in der Seefahrt das Kapitänspatent.

    Kalenderblatt - 24. April

    1884 Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat .
    1926 Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt.
    1947 Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte.