Patent
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- ein gewerbliches Schutzrecht, das einem Erfinder oder dessen Rechtsnachfolger vom deutschen Patentamt erteilt wird; es ist auf 20 Jahre beschränkt (vgl. § 16 Patentgesetz) und berechtigt den Inhaber als Einzigen, den Gegenstand seiner Erfindung herzustellen, zu vertreiben und gegebenenfalls eine Lizenz darauf zu erteilen (vgl. § 9 ff. PatG).
- eine Urkunde bei der Erlangung eines Berufsgrads, unter anderem in der Seefahrt das Kapitänspatent.
Kalenderblatt - 24. April
1884 | Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat . |
1926 | Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt. |
1947 | Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte. |