Parallelogramm

    Aus WISSEN-digital.de

    (griechisch)


    1. auch: Rhomboid; Figur in der Geometrie. Das Parallelogramm ist ein Viereck, dessen Fläche von 2 paarweise parallel verlaufenden Linien begrenzt wird. Die Seiten bilden keinen rechten Winkel (stehen die Seiten senkrecht aufeinander, so handelt es sich um ein Rechteck). Die gegenüberliegenden Seiten sind gleich lang, die gegenüberliegenden Winkel gleich groß. Die Seite a bezeichnen wir als Grundseite, den Abstand der Parallelen zur Grundseite als Höhe h des Parallelogramms. Der Umfang U eines Parallelogramms (die Summe aller Seiten) beträgt: U = 2 (a + b) = 2a +2b. Um den Flächeninhalt F (die Größe der Fläche) des Parallelogramms zu errechnen, verwandeln wir seine Fläche in ein Rechteck. Das Dreieck AED ist gleich dem Dreieck BE1C. Das flächengleiche Rechteck hat dann die die Seitenlängen g und h und F = g x h (Grundlinie mal Höhe).
    2. in der Vektorrechnung Parallelogramm der Kräfte, zeichnerische Ermittlung der Kraft (Resultante), die zwei unter einem Winkel angreifende Kräfte (Vektoren) ersetzt; die Resultante ist die Diagonale des aus den Vektoren und deren Parallelen gebildeten Parallelogramms.

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