Ortskrankenkassen

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    auch: Allgemeine Ortskrankenkassen, Abk.: AOK;

    gesetzliche Pflicht-Krankenversicherung für alle Arbeitnehmer und Erwerbsuntätige, die nicht in den so genannten Ersatzkassen oder privat versichert sind (vgl. § 180 Sozialgesetzbuch V).