Notverordnungen

    Aus WISSEN-digital.de

    Verordnungen mit Gesetzeskraft, die eine Regierung oder ein Staatsoberhaupt im Notstandsfall erlassen kann.

    Bundesrepublik Deutschland

    Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland kennt keine Notverordnung, sondern nur ein vereinfachtes Gesetzgebungsverfahren, den Gesetzgebungsnotstand. Der Gemeinsame Ausschuss von Bundestag und Bundesrat ist im Verteidigungsfall als "Notparlament" zuständig.

    Weimarer Republik

    Nach Artikel 48 ("Diktaturparagraf") der Weimarer Verfassung besaßen Anordnungen des Reichspräsidenten Gesetzeskraft, die auf Verlangen der Reichstagsmehrheit zurückgenommen werden mussten. Durch Notverordnungen konnte der Reichspräsident mit der Reichswehr gegen verfassungswidrig verfahrende Landesregierungen vorgehen und Grundrechte außer Kraft setzen. In der Krise der Weimarer Republik seit 1930 wurden Notverordnungen zum Ersatz für die Gesetzgebung des blockierten Reichstags. Die Präsidialkabinette Brüning, Papen und Schleicher regierten nach Verlust auch der Tolerierungsmehrheit weitgehend mit Notverordnungen. Diese ebneten auch den Weg zur Diktatur Hitlers, der mit der "Notverordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat" (Reichstagsbrandverordnung) vom 28. Februar 1933 die Liquidierung der Republik einleitete.

    Kalenderblatt - 18. August

    1870 Im Deutsch-Französischen Krieg werden die Franzosen in der Schlacht von Saint Privat geschlagen. Saint Privat stellt die blutigste Schlacht des ganzen Feldzugs dar.
    1896 Der deutsche Kaiser Wilhelm II. führt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ein, das einen großen Schritt zur deutschen Rechtseinheit darstellt.
    1931 Zwischen dem von Finanznöten geplagten Deutschen Reich und seinen Reparationsgläubigern wird ein Stillhalte-Abkommen von einem halben Jahr vereinbart.