Notstandsgesetze
Aus WISSEN-digital.de
auch: Notstandsverfassung;
unter dem Begriff der Notstandsgesetze werden allgemein die Verfassungsänderung des Grundgesetzes und die einfachen Notstandsgesetze verstanden, die im Jahr 1968 in Kraft traten. Sie bewirken im Verteidigungsfall, bei inneren Unruhen und Naturkatastrophen erhebliche Einschränkungen der Grundrechte, die Übertragung der Funktionen von Bundesrat und Bundestag auf den Gemeinsamen Ausschuss, die Möglichkeit des Einsatzes der Bundeswehr im Inneren sowie eine Verstärkung der Stellung der Bundesregierung.
Auf Grund der Erfahrung der Weimarer Republik wurden die Notstandsgesetze 1968 in das Grundgesetz integriert. Sie gelten als die einschneidendste Verfassungsänderung seit Bestehen des Grundgesetzes.
Kalenderblatt - 25. April
1826 | In England fährt das erste mit einem Verbrennungsmotor angetriebene Fahrzeug. |
1927 | Die in Genf tagende Abrüstungskonferenz einigt sich auf das Verbot des Gaskriegs. |
1945 | Beginn der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen. |