Nießbrauch
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Recht auf Nutzung einer beweglichen Sache, eines Rechts, Vermögens, Grundstücks durch eine Belastung. Voraussetzung ist die Einigung und Eintragung im Grundbuch. Nach deutschem Recht nicht veräußerbar, nicht übertragbar und nicht vererblich. Zur Bestellung des Nießbrauchs an Grundstücken vgl. §§ 1030 ff. Bürgerliches Gesetzbuch.
Kalenderblatt - 19. April
1521 | Kaiser Karl V. verhängt über Martin Luther die Reichsacht. |
1941 | Bertolt Brechts "Mutter Courage" wird im Schauspielhaus Zürich uraufgeführt. Die von Helene Weigel verkörperte Protagonistin verliert im Dreißigjährigen Krieg alle ihre Kinder. Brecht will mit seinem Stück die Verzahnung von Kapitalismus und Krieg zeigen. |
1977 | Zum Entsetzen seiner Fans wechselt Franz Beckenbauer in den amerikanischen Fußballverein Cosmos. Der Dreijahresvertrag ist auf ca. sieben Millionen DM festgesetzt. |