Netzgerät

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    auch bezeichnet als: Netzteil;

    ein elektrisches Gerät zur Umwandlung der Spannung des Versorgungsnetzes (meist Wechselspannung) in eine Spannung, die nach Art und Höhe zum Betrieb von Geräten oder Anlagen erforderlich ist. Das Versorgungsnetz kann dabei das öffentliche Niederspannungsnetz (Niederspannung) oder z.B. das Bordnetz von Schiffen oder Flugkörpern sein. Ein Netzgerät kann für die Versorgung eines bestimmten Gerätes gebaut und ausgelegt sein oder beispielsweise als Laborgerät mit einstellbaren, stabilisierten Spannungen.

    Ein Netzgerät für die Umformung von Wechselspannung in eine niedrigere Gleichspannung besteht im Wesentlichen aus Netztransformator, Gleichrichter- und Siebschaltung (Gleichrichter) sowie einer Baugruppe zur Spannungsstabilisierung. Netzgeräte sind bei größeren Geräten oftmals in das betreffende Gerät integriert. Bei kleineren Geräten existieren die Netzgeräte als externe Geräte.

    Volumen und Masse von Netzgeräten werden weitgehend vom Netztransformator bestimmt. Sie lassen sich nicht in der Weise miniaturisieren wie die zugehörigen Geräte, so dass der Anteil der Netzgeräte bezogen auf Volumen und Masse gegenüber dem Gesamtgerät relativ groß ist.

    Bei transformatorlosen Netzgeräten besteht ein günstigeres Verhältnis von Volumen und Masse zum Gesamtgerät als bei Netzgeräten mit Transformator. In transformatorlosen Geräten wird die Netzspannung direkt gleichgerichtet, gesiebt und danach in einem mit Halbleiterbauelementen bestückten Gleichspannungswandler auf den angestrebten Gleichspannungswert umgesetzt.