Nebenklage

    Aus WISSEN-digital.de

    Die Nebenklage ermöglicht im Rahmen eines Strafprozesses einem durch die Straftat Verletzten, sich dem Verfahren anzuschließen. Regulärer Kläger ist die Staatsanwaltschaft. Nebenklage wird per Gesetz v.a. bestimmten Opfern von Missbrauch und Vergewaltigung, den Opfern von Beleidigung, Verleumdung, Körperverletzung oder Freiheitsentziehung (Nebenklagedelikte) zugestanden.

    Kalenderblatt - 20. April

    1844 Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck.
    1916 Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe.
    1998 Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf.