Naturreligionen

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    auch Stammesreligionen; meist schriftlose Religionen mit ausschließlich mündlicher Überlieferung, die auf einen kleinen Kreis von Anhängern (Stamm) bezogen sind und daher keinen universalen Anspruch haben. Sie sind häufig durch Animismus, den Glauben an bestimmte in der Natur wirkende Kräfte und Geisterglauben gekennzeichnet. Gegenstand der religiösen Verehrung sind oft Naturerscheinungen oder -gegenstände wie Feuer, Regen, Quellen, Bäume etc.

    Der Begriff Naturreligion ist wegen des Gegensatzes zu Kultur umstritten, man spricht daher auch von Stammesreligionen.

    Kalenderblatt - 18. August

    1870 Im Deutsch-Französischen Krieg werden die Franzosen in der Schlacht von Saint Privat geschlagen. Saint Privat stellt die blutigste Schlacht des ganzen Feldzugs dar.
    1896 Der deutsche Kaiser Wilhelm II. führt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ein, das einen großen Schritt zur deutschen Rechtseinheit darstellt.
    1931 Zwischen dem von Finanznöten geplagten Deutschen Reich und seinen Reparationsgläubigern wird ein Stillhalte-Abkommen von einem halben Jahr vereinbart.