Naturrecht

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    auch: Vernunftsrecht (veraltet);

    System von idealen Rechtssätzen, welches für alle Menschen und Zeiten gelten soll. Das Naturrecht ist nicht durch Rechtsetzungsakte des Menschen geschaffen, sondern von der Natur vorgegeben. Die früher gebräuchliche Bezeichnung ist Vernunftsrecht.

    Das Naturrecht bezeichnet solche Rechte, die dem Menschen - unabhängig von sozialer Ordnung - zukommen, wie z.B. die Menschenrechte.

    Durch die Unschärfe der Begriffe Natur, Recht und Vernunft ist auch der Begriff "Naturrecht" nicht von politischem Missbrauch verschont geblieben. Es ist weitestgehend vom politischen und weltanschaulichen Standort abhängig, welche Forderungen durch das Naturrecht abgelehnt oder begründet werden.

    Geschichte

    Das Recht, verankert in der Natur, erkannt durch die Vernunft, verwirklicht in der Sitte, war bereits von den antiken Philosophen (Sokrates, Plato, Aristoteles) begrifflich erfasst und durch die Stoa ausgebaut worden. Im Mittelalter religiös begründet; Naturrecht war daher gleich göttliches Recht, von der Scholastik (Thomas von Aquin) durch die Moraltheologie untermauert: In der christlichen universalen Ordnung ("ordo") sind Naturrecht und Heilsordnung verknüpft. Im 17. und 18. Jh. wurden die naturrechtlichen Gedanken weiterentwickelt von Bodin, Althusius, Grotius, Pufendorf u.a.; als naturrechtlich galten: die Idee der Volkssouveränität, die Vertragstheorie (Lehre Rousseaus vom Staatsvertrag), die Menschenrechte u.a. Von der Aufklärung des 18. Jh.s. rational abgeleitet, bedeutete Naturrecht "Vernunftrecht". Um die Wende des 18./19. Jh.s wurde das Naturrecht durch die historische Rechtsschule (Savigny) vorübergehend in den Hintergrund gedrängt (Sieg des Historismus), in der jüngsten Zeit aber neu belebt.