Nachrichtentechnik
Aus WISSEN-digital.de
Das Gebiet der Nachrichtentechnik gehört zum Hauptgebiet Informations- und Nachrichtentechnik des Technikzweiges Elektrotechnik. Der Begriff Nachrichtentechnik bezeichnet Verfahren und Einrichtungen zur Aufnahme, Zwischenspeicherung, Übermittlung sowie Aus- und Wiedergabe von Informationen und Signalen aller Art zwischen einem Sender und einem Empfänger. Der Nachrichteninhalt kann dabei sowohl in Form elektrischer Signale als auch in Form von Lichtsignalen übertragen werden.
Zur Nachrichtentechnik gehören die Fernmeldetechnik, die Funktechnik, die drahtgebundene Nachrichtentechnik, die drahtlose Nachrichtentechnik und die Lichtleiternachrichtentechnik. Bei weiterer Untergliederung der zur Nachrichtentechnik zu rechnenden Teilgebiete ergibt sich folgende Gruppe: Bildfunk, Bild- und Tonspeicherung, Fernschreiben, Fernsehen (einschließlich der Textübertragungs- und -wiedergabemöglichkeiten mithilfe von Fernsehgeräten), Hörrundfunk, Telefonie, Telegrafie.
Kalenderblatt - 25. April
1826 | In England fährt das erste mit einem Verbrennungsmotor angetriebene Fahrzeug. |
1927 | Die in Genf tagende Abrüstungskonferenz einigt sich auf das Verbot des Gaskriegs. |
1945 | Beginn der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen. |