Nachlassgericht
Aus WISSEN-digital.de
das für den Erblasser zuständige Amtsgericht. Die Örtlichkeit richtet sich nach dem letzten Wohnsitz des Erblassers (§ 73 Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, FGG). Das Nachlassgericht regelt alle rechtlichen Fragen, die mit der Erbschaft zusammen hängen. Die Aufgaben werden weitgehend von Rechtspflegern durchgeführt, z.B. das Ausstellen eines Erbscheins.
Kalenderblatt - 29. März
1894 | 34 Frauenorganisationen schließen sich zum Bund deutscher Frauenvereine (BdF) zusammen. |
1958 | Uraufführung von Max Frischs "Biedermann und die Brandstifter" in Zürich. |
1971 | Der jugoslawische Präsident Tito wird als erstes Oberhaupt eines sozialistischen Landes von Papst Paul VI. empfangen. |
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