Mischehe

    Aus WISSEN-digital.de

    Bezeichnung für eine Ehe zweier Partner unterschiedlichen Glaubens oder verschiedener ethnischer Zugehörigkeit. Nach dem katholischen Kirchenrecht ist die Mischehe zwischen einem Katholiken und dem Angehörigen eines anderen Glaubensbekenntnisses zwar gültig, wird aber nur erlaubt, wenn beide Partner das Versprechen ablegen, katholisch zu heiraten sowie ihre Kinder katholisch zu taufen und zu erziehen. In der evangelischen Kirche gilt diese einschränkende Regelung nicht. Bei Mischehen zwischen Kirchenmitgliedern und Nichtchristen kann die kirchliche Trauung versagt werden.

    Kalenderblatt - 20. April

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