Messgerät

    Aus WISSEN-digital.de

    Messmittel zur objektiven Feststellung und quantitativen Erfassung von physikalischen, chemischen und geometrischen Eigenschaften oder Erscheinungen, die auf Grund ihrer Größe (Astronomie, Geodäsie) oder ihrer Kleinheit (Feinmesstechnik) bzw. wegen des Fehlens oder der Begrenztheit entsprechender Sinnensorgane direkt nicht zugänglich sind (elektrische, akustische Erscheinungen u.a.). Messgeräte haben die Aufgabe, die Messgröße durch Vergleich mit der jeweiligen Maßeinheit quantitativ zu erfassen und diesen quantitativen Zusammenhang anzuzeigen.

    Nach dem Wirkprinzip unterscheidet man z.B. mechanischen, pneumatische, optische, elektrische Messgeräte, nach der Art der Anzeige Messgeräte mit stetig veränderbarer (analoger) Anzeige, z.B. in Form eines Zeigerausschlages oder eines Ton-, Licht- oder Farbsignals, und Messgeräte mit unstetiger, sprungweiser (digitaler) Anzeige, z.B. Ziffernanzeige durch ein Zählwerk.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.