Menschenrechte

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    Die Menschenrechte sind vom Völkerrecht verbriefte und in den meisten Staaten der Erde in der Verfassung (auch im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland) verankerte Grundrechte und Grundfreiheiten des Staatsbürgers. Es handelt sich hierbei um die im Sinne des Naturrechts angeborenen, natürlichen, unveräußerlichen Freiheitsrechte, die dem Einzelnen als Individuum der öffentlichen Gewalt, dem Staat gegenüber zustehen.

    Die Menschenrechte fordern ein menschenwürdiges, freies Dasein des Einzelnen, unter Berücksichtigung der für den Bestand der Gesellschaft und des Staates notwendigen Einschränkungen (durch positive Gesetze, Staatsformen usw.).

    Sie wurden von der Aufklärung im Geist der Naturrechtsgrundgesetze des Mittelalters und des 16. und 17. Jh.s gefordert. Bereits in der Magna Charta von 1215 sind sie ansatzweise vorhanden, sowie in der Habeas-Corpus-Akte 1679 und der Bill of Rights 1689 in England, deutlicher in der Verfassung von Virginia in den USA 1776.

    1776 wurden die Menschenrechte auf dem Kontinentalkongress in Philadelphia erstmals konkret formuliert und in der Französischen Revolution in die "Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte" (Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit) von 1789 aufgenommen; klassische Formulierung durch Talleyrand.

    1948 wurden sie durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen als moralisch verbindlich verkündet (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte). 1950 wurde die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten von den Mitgliedern des Europarates unterzeichnet. Danach kann gegen Menschenrechtsverletzungen der Signaturstaaten bei dem 1959 eingerichteten Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg geklagt werden. Seit 1993 gibt es das Amt des Hochkommissars bzw. der Hochkommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte.

    Menschenrechte bezeichnen die im Wesen des Menschen begründeten, zur Erfüllung sittlicher Aufgaben benötigten, unveränderlichen und unverlierbaren Rechte. Sie haben vor- und überstaatliche Geltung. Die Menschenrechte werden als der Teil der Grundrechte verstanden, der allen Menschen zugeeignet ist. Zu ihnen gehören: Recht auf Leben, Freiheit, Unverletzlichkeit und Sicherheit der Person, Erwerbsmöglichkeit, freie Berufswahl, Eigentum und Religionsausübung. Diese Rechte sind in vielen Verfassungen demokratischer Staaten in die Verfassung integriert.