Mandat

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    (lateinisch "Auftrag", "Befehl")

    1. allgemein: Auftrag.
    1. Bürgerliches Recht: Vollmacht (z.B. für einen Rechtsanwalt) zur Regelung einer fremden Angelegenheit.
    1. Staatsrecht: an einen Abgeordneten durch eine Wahl erteilter Auftrag.
    1. Völkerrecht: (z.B. von der UNO erteilter) Auftrag zur (vorübergehenden) Verwaltung eines fremden Staatsgebietes; eine im Geist des Völkerbundes geschaffene Art der Kolonialverwaltung, die erstmals nach dem Ersten Weltkrieg auf die früheren deutschen Kolonien angewandt wurde. Der Völkerbund übertrug die Verwaltung der Mandatsgebiete der Mandatsmacht entweder für beschränkte Zeit ("A-Mandate") oder ohne Befristung ("B-Mandate") oder aber zur Mitverwaltung ("C-Mandate").

    Kalenderblatt - 24. April

    1884 Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat .
    1926 Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt.
    1947 Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte.