Makler (Wirtschaft)

    Aus WISSEN-digital.de

    nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ein Händler, der gegen Entgelt zwischen zwei Parteien einen Vertrag, ein Geschäft vermittelt. Man unterscheidet zwischen Zivilmaklern, die Geschäfte des täglichen Lebens vermitteln, und Handelsmaklern, die bei Börsengeschäften (im Wertpapierhandel) tätig werden. Das Vermitteln von Grundstücken und Räumen bedarf der besonderen Genehmigung. Die Immobilienmakler zählen zu den Zivilmaklern.

    Kalenderblatt - 20. April

    1844 Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck.
    1916 Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe.
    1998 Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf.