Landesrecht
Aus WISSEN-digital.de
Landesrecht ist - im Gegensatz zum Bundesrecht - die Gesamtheit der von den Rechtsetzungsorganen eines einzelnen Landes (Landtag) in einem föderativ organisierten Staatswesen (etwa die BRD) erlassenen Rechtsnormen sowie das nach Landesrecht fortgeltende Reichsrecht.
Das Landesrecht wird im Kollisionsfalle vom Bundesrecht verdrängt ("Bundesrecht bricht Landesrecht", Art. 31 GG).
Kalenderblatt - 28. März
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