Landesjugendamt

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    auf Landesebene operierende Behörde, die mit der Betreuung und Fürsorge für Jugendliche befasst ist. Sie plant, koordiniert und fördert die Tätigkeit der Jugendämter im jeweiligen Zuständigkeitsbereich. Das Landesjugendamt ist zentrale Fachbehörde mit Dienstaufsichtsfunktion. (§§ 69 ff. Sozialgesetzbuch VIII).