Landesjugendamt
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auf Landesebene operierende Behörde, die mit der Betreuung und Fürsorge für Jugendliche befasst ist. Sie plant, koordiniert und fördert die Tätigkeit der Jugendämter im jeweiligen Zuständigkeitsbereich. Das Landesjugendamt ist zentrale Fachbehörde mit Dienstaufsichtsfunktion. (§§ 69 ff. Sozialgesetzbuch VIII).
Kalenderblatt - 25. April
1826 | In England fährt das erste mit einem Verbrennungsmotor angetriebene Fahrzeug. |
1927 | Die in Genf tagende Abrüstungskonferenz einigt sich auf das Verbot des Gaskriegs. |
1945 | Beginn der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen. |