Ladenschlusszeit

    Aus WISSEN-digital.de

    Laut Bundesgesetz über den Ladenschluss müssen Verkaufsstellen in Deutschland an Sonn- und Feiertagen, montags bis einschließlich samstags bis 6 und ab 20 Uhr, am 24. Dezember, wenn dieser Tag auf einen Werktag fällt, bis 6 Uhr und ab 14 Uhr geschlossen sein (§ 3). Ausnahmen gelten z.B. für Verkaufsstellen von Bäckereien, Apotheken, Zeitungskioske, Tankstellen, Warenautomaten (vgl. § 3 ff.) sowie für Geschäfte in Bahnhöfen und Flughäfen.

    Seit Juli 2006 liegt die Gesetzesgebungskompetenz in Sachen Ladenschluss bei den Ländern, die neue Ladenschlusszeiten einführen können; tun sie das nicht, bleibt die Regelung des Bundes im jeweiligen Land gültig. Zahlreiche Länder haben eine Liberalisierung beschlossen und z. T. bereits in Kraft gesetzt.

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