Kursabschlag
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Abzug von Börsenkursen, um sie von ausgeschütteten Dividenden oder weggefallenen Bezugsrechten zu bereinigen. Der Dividendenabschlag entspricht der Höhe der ausgeschütteten Dividende, der Bezugsrechtsabschlag entspricht dem Wert des Bezugsrechts vom Vortag.
Kalenderblatt - 24. April
1884 | Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat . |
1926 | Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt. |
1947 | Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte. |