Kurie
Aus WISSEN-digital.de
(lateinisch: curia)
- in Altrom kleinste Abstimmungseinheit der Volksversammlung; Geschlechterverband aus 10 gentes (Familien), je zehn Kurien bildeten eine der drei tribus (Gemeinde).
- Versammlungslokal im antiken Rom, besonders des Senats.
- im Mittelalter (seit dem 11. Jh.) der päpstliche Hof, schließlich die Gesamtheit der päpstlichen Regierungs-, Verwaltungs- und Gerichtsorgane mit dem Sitz (seit 1376) im Vatikan; Aufgaben der Kongregationen: Schutz der Glaubens- und Sittenlehre, Besetzung der Bistümer, Verbindung zu den mit Rom vereinigten, orientalischen Kirchen, Glaubensverbreitung, Missionsarbeit, Ordnung der Liturgie, Ordensfragen, kirchliche Studien.
- die drei getrennt beratenden Kollegien des Reichstages im Deutschen Reich (bis 1806).
Kalenderblatt - 20. April
1844 | Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck. |
1916 | Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe. |
1998 | Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf. |