Kupplung

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    Vorrichtung zum Verbinden von Fahrzeugen (z.B. Eisenbahnkupplung); auch Maschinenteil bei Kfz zum Herstellen oder Trennen der Kraftübertragung zwischen Motor und Triebrädern. Es gibt verschiedene Konstruktionsweisen: feste Kupplung (z.B. Scheiben- oder Stirnzahn-Kupplung), längsbewegliche Kupplung (Klauen-Kupplung), querbewegliche Kupplung (Kugel- oder Kreuzgelenk-Kupplung), Ausrück-Kupplung (Scheiben- oder Lamellen-Kupplung).

    Von automatisch arbeitenden Strömungskupplungen (Föttinger-Kupplung) abgesehen, sind die Kupplungen in Automobilen Reibungskupplungen, bestehend aus einer mit dem Schwungrad des Motors verbundenen Reibfläche, einer Druckplatte und einer Mitnehmerscheibe zwischen beiden, die beidseitig einen Reibbelag (Reibung) trägt. Eine Tellerfeder presst bei der Fahrt alle drei Komponenten aufeinander. Beim Treten des Kupplungspedals wird die Druckplatte von der Tellerfeder entlastet, die kraftübertragende "Reibverbindung" zwischen Motor und Getriebe gelöst.